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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2021

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.zugkraft-stucki.ch abgeschlossen werden (nachfolgend «Onlineshop» genannt). Der Onlineshop wird von Zugkraft Stucki betrieben (nachfolgend «Zugkraft Stucki» genannt).

Zugkraft Stucki behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweilsdie zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungender Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und /oder der Vorrat reicht.

Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkt und Preis

Abbildungen von Produkten in unserem Onlineshop dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben der Hersteller sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise sind Produkt-Endpreise, die sämtliche Steuern (insb. MwSt) und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten enthalten. Zusätzlich werden von Warenwert, Grösse und Gewicht abhängige Kosten für Versand und für Verpackung(en) in Rechnung gestellt. Die Mindestkosten für Versand- und Verpackung betragen CHF 10.00. Je nachdem kann ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag erhoben werden, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Auch für «Übergrössen» werden zusätzliche Kosten fällig. In der Regel werden diese beim Produkt-Angebot aufgeführt. Zugkraft Stucki behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Zugkraft Stucki legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Zugkraft Stucki selber wie auch bei seinen Lieferanten zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Zugkraft Stucki mit Zugkraft Stucki zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, am Verkaufsstandort, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend «Kaufvertrag» genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Zugkraft Stucki an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Zugkraft Stucki unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft kein Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. Kommt Zugkraft Stucki in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Neuheiten- und Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Zugkraft Stucki der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Zugkraft Stucki bestehen nicht.

5 Lieferung / Abholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von Zugkraft Stucki stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter «Zahlungs- und Lieferart» vermerkt sind.

Wählt der Kunde die Lieferoption «Post» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsorttransportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Zugkraft Stucki den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die zur Abholung bestellten Produkte nicht innerhalb von 10 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft am Verkaufsstandort abholt, kann Zugkraft Stucki den Vertrag auflösen (stornieren).

6 Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind Zugkraft Stucki innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung via E-Mail zu melden. Ein solches Produktdarf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und die weiteren Anweisungen von Zugkraft Stucki zu befolgen.

7 Gewährleistung

7.1 Grundbestimmungen

Zugkraft Stucki übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Zugkraft Stucki kann die Garantie erbringen

  • als kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes / repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im letzten Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Zugkraft Stucki (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz);
  • Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

Verschleissteile sind von Zugkraft Stucki von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.

Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Zugkraft Stucki hinausgeht, räumt Zugkraft Stucki diese der Kundschaft ebenfalls ein.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher (z.B. Central Station) an Zugkraft Stucki muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz Ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Zugkraft Stucki keine Haftung.

Zugkraft Stucki kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Zugkraft Stucki Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Zugkraft Stucki kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet,das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware

Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als «Occasion», «Wiederaufbereitet», «Testgerät», «Reparatur» oder «Ausstellungsprodukt» gekennzeichnet sind. Sie können leichte technische und/oder optische Mängel haben oder wieder instandgesetzte Produkte sein. Diese technischen und/oder optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossenund werden in den Artikeldetails erwähnt. In der Regel wird da folgender Hinweis angebracht: Auf diesen Artikel kann aus sicher verständlichen Gründen keine Hersteller-Garantie und auch keine Garantie von Zugkraft Stucki mehr gewährt werden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Garantie ganz ausgeschlossen werden, wenn der Kunde vor dem Kauf darüber informiert wird (was hiermit der Fall ist).

Die Kundschaft ist sich in so einem Fall bewusst, dass sie ein benutztes Produkt erwirbt, für das Zugkraft Stucki jegliche Haftung ablehnt.

8 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Zugkraft Stucki in keinem Fall für

  • leichte Fahrlässigkeit,
  • indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn,
  • nicht realisierte Einsparungen,
  • Schäden aus Lieferverzug sowie
  • jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Zugkraft Stucki, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
  • Zugkraft Stucki haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerungoder Benutzung der Produkte.
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten.
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Zugkraft Stucki zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über den Onlineshop von Zugkraft Stucki gekauft werden, macht Zugkraft Stucki direkt bei der Kundschaft geltend. Zahlungen müssen in Schweizer Franken oder in Euro geleistet werden.

Barzahlung ist nur für Produkte von Zugkraft Stucki im Falle einer Abholung möglich.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter «Zahlungs- und Lieferart» angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Gebühren sind unter «Zahlungs- und Lieferart» ersichtlich und werden im Bestellprozess ausgewiesen. Sie gelten als Richtwert und können variieren.

Neue Kunden aus der Schweiz und Liechtenstein erhalten die ersten zwei bis drei Bestellungennach erfolgter Vorauszahlung. Kunden aus dem Ausland erhalten immer alle Bestellungen erst nach erfolgter Vorauszahlung. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Lager von Zugkraft Stucki werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen reserviert.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetraginnert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alleoffenen Beträge, welche die Kundschaft Zugkraft Stucki unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und Zugkraft Stucki kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Zugkraft Stucki erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.00 und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 30.00. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Zugkraft Stucki im Eigentum von Zugkraft Stucki. Zugkraft Stucki ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentums-vorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungs-übereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Zugkraft Stucki nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Zugkraft Stucki nachfreiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Zugkraft Stucki gewährt das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 10 Kalendertagen seit deren Versand oder Abholung. Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte via E-Mail an info@zugkraft-stucki.ch anmelden und die weiteren Weisungen von Zugkraft Stucki befolgen. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

Macht die Kundschaft von Ihrem Rückgaberecht gemäss den oben erwähnten Rückgabebedingungen Gebrauch, erstattet ihr Zugkraft Stucki den gesamten Kaufpreis mit Ausnahme des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags zurück.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lastendes Kunden. Bei Artikeln, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich Zugkraft Stucki vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Weitere Bestimmungen

13.1 Nicht zuordenbare und zustellbare Rücksendungen

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Zugkraft Stucki aufbewahrt und dann entsorgt.

13.2 Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware

Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung abgeholt oder kann sie der Kundschaft nicht retourniert werden, so ist Zugkraft Stucki berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

13.3 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung unter Datenschutz ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

13.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zugkraft Stucki und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Andere Kaufrechte wie z.B. das EU-Kaufrecht sind nicht anwendbar.

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Zugkraft Stucki Vertragspartei ist gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand 5400 Baden.

13.6 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Zugkraft Stucki. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Zugkraft Stucki zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Zugkraft Stucki sämtliche rechtlichen Schritte vor.

Vogelsang, im Mai 2021.